Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist ein Fachbereich der Abteilung Arbeit des Amtes für Volkswirtschaft. Die ALV bezweckt den Schutz der versicherten Arbeitnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit sowie die Entschädigung bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. 

 

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz wurde 1969 erlassen. Im Jahre 2010 erfolgte eine Totalrevision, welche ab 1. Januar 2011 in Kraft ist.

 

Die Arbeitslosenkasse wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie durch Zuschüsse des Staates finanziert. Die Beiträge der ALV (Versicherungsprämien) werden durch die AHV-IV-FAK Anstalten eingezogen.

 

Das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung (ALVG) garantiert den versicherten Personen einen angemessenen Ersatz für Erwerbsausfälle.

 

Die Arbeitslosenversicherung deckt folgende Bereiche ab:

 

Ihre Ansprechpersonen ALV