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Die unterstützenden Programme sollen Ihnen bei der dauerhaften Wiedereingliederung in den Erwerbsprozess helfen.

 

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Kollektive Aktivierungsprogramme: Start Up, Ich im Arbeitsmarkt, Fokus Wirtschaft, Projektwoche, Dialog 45 plus, Kompetenzportfolio, Coming Back, Windows-Office-Anwenderprogramme
  • Individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten (Kurse oder Lehrgänge)
  • Beschäftigungsprogramme
  • Teilnahme an einem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung
  • Praktika
  • Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit  

Mit diesen unterstützenden Programmen können Sie:

  • Ihre Fachkenntnisse verbessern
  • allgemeine Kompetenzen erweitern
  • neue Techniken lernen
  • Ihr Netzwerk erweitern und Kontakte knüpfen
  • sich ganz einfach weiter entwickeln

Was sind die Voraussetzungen für eine Teilnahme?

An oben genannten Kursen und Programmen können Personen teilnehmen, welche die Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung erfüllen. Wenn Sie keinen Anspruch auf Taggeld haben, können Sie unter Umständen dennoch an einem Aktivierungsprogramm oder Kurs teilnehmen. Fragen Sie Ihren AMS-Berater, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

 

Wie erfolgt die Anmeldung?

Für die kollektiven Programme oder Praktika erfolgt die Anmeldung durch Ihren zuständigen AMS-Berater. Für die Teilnahme an einer individuellen Weiterbildung erhalten Sie das entsprechende Gesuchsformular bei Ihrem Personalberater. Über die Zulassung zu einem Programm wie auch über die Höhe einer Kostenbeteiligung entscheidet der AMS FL. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Kostenübernahme. Formular für individuelle Kurse: Gesuch oder Zuweisung Unterstützungsprogramm (PDF)

 

Für ausführliche Beratungen stehen Ihnen Fachspezialisten zur Verfügung.

Die Programme des AMS FL sind eduQua (Schweizerisches Qualitätszertifikat für Weiterbildungsinstitutionen) und EFQM zertifiziert.